Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Linien-, Themen-, Tages- und Panoramafahrten
Ticketverkauf Eventfahrten
Charterfahrten
AGB - Linien-, Themen-, Tages- und Panoramafahrten
Die „Kölntourist Personenschifffahrt am Dom GmbH“ (nachfolgend: „KT“) begrüßt Sie herzlich am und auf dem Rhein!
Im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit und eines möglichst störungsfreien Betriebsablaufes fordern wir Sie zur Beachtung der nachstehenden Geschäftsbedingungen auf, die für alle Panorama- und Linienfahrten gelten.
1.) Geltung dieser Bedingungen
Die KT bietet unterschiedlichste Schifffahrten an und differenziert zwischen Linien-, Themen-, Tages- und Panoramafahrten, Charter- und Erlebnisfahrten.
Bitte beachten Sie, dass für Erlebnis-, sowie Charterfahrten ausschließlich entweder die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Erlebnisfahrten“, Allgemeinen Geschäftsbedingungen Charterfahrten oder die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Linien-, Themen-, Tages- und Panoramafahrten“ Anwendung finden.
Diese und andere Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie dem Internet unter www.koelntourist.net. entnehmen.
Des Weiteren sind diese an Bord unserer Schiffe ausgelegt.
Mit dem Erwerb eines Tickets als auch mit dem Betreten des Schiffes erkennen Sie diese Geschäftsbedingungen sowie die an Bord aushängende Hausordnung als Bestandteil des zwischen Ihnen und KT zustande gekommenen Dienstleistungsvertrages verbindlich an.
Bei einer Buchung ohne unmittelbare Übergabe eines Tickets gelten diese Vereinbarungen ab dem Zustandekommen eines Vertrages gemäß Ziffer 3.
Das Hausrecht wird durch den Eigner, den/die Schiffsführer und andere Beauftragte der KT wahrgenommen.
2.) Gegenstand der Leistung
Linienfahrten sind Fahrten, die jeweils einen festen Fahrtverlauf aufweisen und zu festgelegten Zeiten festgelegte Anlegestellen anfahren. Panorama-, Themen- und Tagesfahrten sind Rundfahrten, die eine zuvor festgelegte Fahrdauer aufweisen und ggf. unter einem bestimmten Thema angeboten werden. Die Kölntourist Personenschifffahrt am Dom GmbH (nachfolgend: „KT“) befördert Sie gegen Entgelt und stellt Ihnen die Fahrgasträume eines Schiffes für die Dauer der jeweiligen Fahrt zur allgemeinen Benutzung für sich und die von Ihnen vorgesehenen Gäste zur Verfügung.
Unsere Leistungspflicht umfasst dabei Ihre Beförderung, sowie die Ihrer Gäste, sowie die gastronomische Versorgung während der Fahrtdauer.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken und dessen Verzehr an Bord unserer Schiffe ist nicht erlaubt.
KT ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Vertragsgegenstandes Dritter zu bedienen.
3.) Ticketverkauf, Buchung und Vertragsschluss
Für die Beförderung sind die festgesetzten und veröffentlichten Beförderungsentgelte (Tickets) zu entrichten. Die Tickets können an den jeweilig gekennzeichneten Verkaufsstellen vor Ort erworben werden.
Tickets für die entsprechenden Fahrten können Sie zuvor auch telefonisch, schriftlich oder online zuvor buchen. Sie geben in diesem Falle mit Ihrer Buchung ein verbindliches Angebot über den jeweiligen Vertragsgegenstand und dessen Reservierung ab.
Der Vertrag kommt durch Annahme dieses Angebotes vorbehaltlich der Verfüg- und Erfüllbarkeit des Vertragsgegenstandes oder entgegenstehender betrieblicher Gründe mit Zugang der Buchungsbestätigung und der Rechnung an Sie zustande.
Ist der Vertragsgegenstand nicht mehr verfügbar oder stehen der Reservierung betriebliche Gründe entgegen, teilt KT Ihnen dies unverzüglich mit.
KT ist berechtigt, einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4.) Kein Widerrufsrecht bei Onlinebuchungen über den Webshop
Bitte beachten Sie, dass Ihnen gemäß der Regelung des § 312 g Absatz 2 Nr.9 BGB für den Kauf von Tickets für Linien-, Panorama-, Themen- und Tagesfahrten kein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zusteht.
Sie können daher Ihre auf den Kauf eines Tickets Linien-, Panorama-, Themen- und Tagesfahrten gerichtete Willenserklärung nicht widerrufen.
5.) Zahlung & Verzug
Das Entgelt für Linien-, Panorama-, Themen- und Tagesfahrten ist bei nicht direktem Ticketkauf an den Verkaufsstellen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Liegt das Datum der Linien-, Panorama-, Themen- und Tagesfahrten innerhalb dieser Zahlungsfrist, hat die Zahlung für alle verbindlich gebuchten Tickets an den jeweiligen Verkaufsstellen gegen Aushändigung der Tickets bis spätestens 30 Minuten vor Start der jeweiligen Fahrt zu erfolgen.
Leisten Sie trotz Fälligkeit der Rechnung nicht, ist KT neben den gesetzlichen Verzugsfolgen zur Berechnung von pauschalen Mahnkosten in Höhe von 5,– Euro pro Mahnschreiben berechtigt.
Leisten Sie trotz Mahnung wiederum nicht, steht KT ein gesondert auszuübendes Rücktrittsrecht zu. Nach entsprechender Rücktrittserklärung kann KT die gebuchten Tickets weiterveräußern.
Unabhängig davon ist KT bei Rücktritt berechtigt, Schadensersatz in Höhe des Ticketpreises zu fordern.
6.) Ticketabholung
Nach vollständigem Zahlungseingang liegen die Eintrittskarten für die gebuchte Fahrt an den jeweiligen Verkaufsstellen zu den üblichen Öffnungszeiten unter der Ihnen mitgeteilten Buchungsnummer bis spätestens 30 Minuten vor Start der jeweiligen Fahrt zur Abholung bereit.
Sollen Ihnen die Tickets versendet werden, wird für den einfachen Versand eine Bearbeitungsgebühr ab 3,– Euro pro Sendung fällig.
Erfolgt der Versand aufgrund von ausdrücklichem Kundenwunsch oder angebotsbedingt per Einwurfeinschreiben, beträgt die Bearbeitungsgebühr 6,50 Euro pro Sendung.
7.) Rechtsfolgen bei Nichtabholung, Verlust von Tickets sowie bei Kauf von Tickets von Dritten
Holen Sie die verbindlich gebuchten Tickets nicht bis spätestens 30 Minuten vor Fahrtbeginn an den jeweiligen Verkaufsstellen ab, kann KT diese weiterveräußern. Einen Erstattungsanspruch für bereits bezahlte Tickets gibt es nicht. Ein Anspruch auf Nachholung der Fahrt besteht nicht.
Sind die verbindlich gebuchten Tickets vorab noch nicht bezahlt worden und werden diese auch nicht bis spätestens 30 Minuten vor Start der jeweiligen Fahrt abgeholt und bezahlt, schulden Sie dennoch den vollen Ticketpreis für alle verbindlich gebuchten Tickets.
Ein Anspruch auf Nachholung der Fahrt besteht nicht.
Bei Verlust oder Diebstahl von Tickets übernimmt KT weder die Haftung für den Verlust, noch für eine möglicherweise unrechtmäßige Einlösung eines Tickets.
Bei dem Erwerb von Tickets über Dritte (z.B. über Onlineplattformen), vergewissern Sie sich bitte, dass diese Tickets bei uns ursprünglich rechtmäßig gekauft sowie bezahlt worden sind. Haben Sie Tickets von Dritten erworben, die bei uns nicht rechtmäßig gekauft und bezahlt worden sind, können Sie hieraus keine Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund gegen uns geltend machen.
8.) Beförderung von Fahrzeugen, Gepäck und Sonstigem
Sofern nicht anders vereinbart, sind Tiere, Krafträder und -fahrzeuge und Sperrgut von der Beförderung ausgeschlossen.
Über die Mitnahme entscheidet das Bordpersonal im Einzelfall nach billigem Ermessen. Kinderwagen und Krankenrollstühle werden an Bord kostenfrei mitgenommen, sofern hierfür Unterbringungsmöglichkeiten an Bord vorhanden sind.
Bitte informieren Sie uns über die Notwendigkeit der Mitnahme von Kinderwagen und/oder Krankenrollstühlen darüber bei der Buchung.
9.) Verspätung, Absage, Ausfall, Abbruch von Erlebnisfahrten, Schiffsersatz
Es kann jeweils aus schifffahrtsverkehrstechnischen Gründen zu Verzögerungen von Abfahrts- und Ankunftszeiten und zu Änderungen bei den Anlegern kommen. Verzugs- bzw. Schadensersatzansprüche können gegen KT hieraus nicht geltend gemacht werden.
Wird eine Fahrt von KT, egal aus welchem Grunde, abgesagt, erhält der rechtmäßige Karteninhaber gegen Rückgabe der Tickets den Ticketpreis erstattet.
Weitergehende Schadensersatzansprüche können gegen KT nicht geltend gemacht werden.
Bei auftretender Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch KT aufgrund veränderter rechtlicher Bestimmungen, in Fällen höherer Gewalt (technische Störungen, Nebel, Eisgang, Hoch- oder Niedrigwasser, Havarien, Sperrung von Schifffahrtswegen, behördlicher Untersagungen bei Pandemien etc.) wird KT von der Leistung frei.
Der rechtmäßige Karteninhaber erhält gegen Rückgabe des Tickets den Ticketpreis erstattet.
Alternativ kann KT ein neues Ticket für eine gleichwertige Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt ausstellen.
Vorstehende Wahlrechte hat KT ebenfalls für den Fall einer Überbuchung, behördlicher Untersagungen oder bei Abbruch der Fahrt aus von KT nicht zu vertretenden Gründen.
Weitergehende Ansprüche gegen KT z.B. Schadensersatzansprüche (Fahrtkosten, Übernachtung, etc.) sind für den Fall der Stellung gleichwertigen Ersatzes, der Erbringung von Teilleistungen, des Abbruchs oder der Absage der Fahrt jedoch ausgeschlossen.
10.) Gewährleistung
Wenn Sie die jeweilige Fahrt am Veranstaltungstag nicht antreten, verfällt das Ticket ersatzlos.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Verbraucher, also einer natürlichen Person, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können, finden für etwaige Gewährleistungsansprüche wegen Rechts- und/oder Sachmängeln die gesetzlichen Regelungen Anwendung, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.
11.) Haftung von KT
Die Rechtsbeziehungen zwischen KT und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
KT haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt.
Für fahrlässig verursachte Schäden haftet KT im Übrigen nur bei Verletzung einer Pflicht, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages wesentlich ist und auf deren Erfüllung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung von KT der Höhe nach auf den dreifachen Ticketpreis beschränkt, in jedem Falle aber auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Für Beschädigungen oder den Verlust von Schmuck, Geld oder sonstigen (Wert-)Gegenständen ist die Haftung von KT auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
Der Fahrgast ist verpflichtet, alle Schäden, aus denen Ansprüche gegenüber KT abgeleitet werden könnten, unverzüglich nach ihrer Entdeckung den zuständigen Personen an Bord, spätestens bis zum Verlassen des Schiffes, anzuzeigen.
Soweit eine Haftung von KT für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis hätte erlangen können.
12.) Haftung von KT für Dritte
KT ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Vertragsgegenstandes Dritter zu bedienen.
KT ist berechtigt, alle Leistungen mit Fremdschiffen durchführen zu lassen.
13.) Fahrtbestimmungen
Es kann aus schifffahrtsverkehrstechnischen Gründen zu geringfügigen Verzögerungen von Abfahrts- und Ankunftszeiten und zu Änderungen bei den Anlegern kommen.
KT hat hierauf keinen Einfluss, wird Ihnen solche Änderungen jedoch umgehend mitteilen.
KT gewährt Ihnen i.d.R. 15 Minuten vor Leistungsbeginn den Zugang zu dem Schiff, auf welchem die vereinbarte Leistung erbracht wird.
Bitte seien Sie pünktlich, sonst sind wir weg!
Verspätungen Ihrerseits gehen ausschließlich zu Ihren Lasten.
Nach Fahrtende haben Sie und die nach dem Vertragsgegenstand einbezogenen Dritten das Schiff innerhalb von 15 Minuten zu verlassen.
Nur innerhalb dieser Zeiträume sind Sie zum Aufenthalt auf den Landungsbrücken berechtigt.
Das Ticket ist nur für das ausgestellte Datum gültig.
Sie sind verpflichtet, die Eintrittskarte beim Einsteigen dem Bordpersonal vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren und dem Bordpersonal jederzeit auf Verlangen vorzuzeigen.
Bei sämtlichen Buchungen sind keine Platzreservierungen möglich.
Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Eltern bzw. den Begleitpersonen.
Bei Eisglätte ist das Betreten der Freidecks wegen Rutsch- und Glatteisgefahr nicht gestattet.
Das Abbrennen von pyrotechnischen Artikeln sowie offenes Feuer ist auf dem Schiff untersagt.
Das Rauchen ist auf nur auf den ausgewiesenen Freidecks der Schiffe gestattet.
Die Mitnahme lebender Tiere ist untersagt, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Ein Anspruch auf Mitnahme von Hunden besteht nicht.
Blindenführhunde, die Blinde begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen.
An Bord des Schiffes werden keine Kredit- und EC-Karten akzeptiert.
Den Anweisungen der Schiffsbesatzung ist unbedingt Folge zu leisten.
Geben Kunden vor oder während der Durchführung des Vertragsgegenstandes begründeten Anlass zu der Annahme, gegen Ordnungsrecht zu verstoßen, ist KT berechtigt, die weitere Vertragsdurchführung von der Sachverhaltseinschätzung polizeilicher Ordnungskräfte abhängig zu machen und hierfür die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
14.) Körperliche Einschränkungen
KT begrüßt die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an den angebotenen Erlebnisfahrten, weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Schiffe von KT nicht behindertengerecht sind und eine Teilnahme in diesem Fall möglicherweise beschwerlich oder unmöglich sein kann.
Wir bitten Sie daher, uns vor dem Kauf über bestehende Behinderungen zu informieren.
Wir werden uns dann bemühen, individuelle Lösungen für Sie zu finden.
15.) Bildverwertung und Newsletter
Mit Betreten des Schiffes willigen Sie in die Anfertigung und Verwertung von Bildaufnahmen durch KT während der jeweiligen Fahrt zum Zwecke des Marketings und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von KT ein.
Damit erteilen Sie ausdrücklich die Genehmigung zur Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen Ihrer Person in sozialen Medien, wie auf digitalen Medien Dritter.
Wollen Sie der Anfertigung und Verwertung von Bild- und Tonaufnahmen Ihrer Person widersprechen, müssen Sie uns dies spätestens bis zum Betreten des Schiffes gegenüber in Textform erklärt haben.
Weiterhin willigen Sie mit Ihrer Buchung bis auf Widerruf in Textform ein, Informationen und Angebote von KT an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse (Newsletter) zu erhalten.
KT weist darauf hin, dass Ihre Daten nicht an Dritte weitergegeben werden.
16.) Schriftform
Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen der vertraglichen Vereinbarung haben schriftlich zu erfolgen. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, Abweichungen hiervon können nur schriftlich getroffen werden; das Schriftformerfordernis selbst ist ebenso nur schriftlich abdingbar.
17.) Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
Ist eine der vorliegenden Bestimmungen lücken- oder fehlerhaft, ist an dieser Stelle eine Regelung zu wählen, die dem rechtlich und wirtschaftlich Gewollten am Nächsten kommt. Im Falle einer Nichtigkeit einer der oben genannten Regelungen führt dies nicht zur Gesamtnichtigkeit aller Regelungen. Der Geltungsbereich der übrigen Vereinbarungen bleibt insoweit unberührt.
Zu dieser Vereinbarung bestehen keine Nebenabreden.
Ist der Kunde nicht Verbraucher, so ist der Gerichtsstand in Köln.
Stand Mai 2023
AGB - Ticketverkauf Eventfahrten
Die Buchung der Tickets erfolgt für Eventfahrten überwiegend mit Fremdschiffen; die gebuchte Veranstaltung wird für diese nicht von Kölntourist Personenschifffahrt am Dom (nachfolgend KT genannt) durchgeführt.
§ 1 Kundenkonto
1. Kunden können durch entsprechende Registrierung ein Kundenkonto anlegen.
2. Durch Zusendung der entsprechenden Bestätigungs-Email nach Abschluss der Registrierung wird eine Nutzungsvereinbarung bzgl. des Kundenkontos zwischen dem Kunden und KT geschlossen.
3. Die bei der Registrierung angegebenen Zugangsdaten, insbesondere das Passwort, müssen durch den Kunden sorgfältig verwahrt werden. Das Passwort darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Erlangt ein Kunde Kenntnis von dem Missbrauch seiner Zugangsdaten, so hat er KT unverzüglich darüber zu informieren.
4. Die Nutzung des Kundenkontos ist freiwillig.
5. Der Kunde kann die Nutzungsvereinbarung ohne Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung an KT beenden, mit der Folge, dass der Kunde keinen Zugriff mehr auf die im Kundenkonto gespeicherten Daten hat.
6. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 2 Geltungsbereich
Für alle Leistungen in Bezug auf die Buchung von Tickets, Gutscheinen, etc. gelten im Verhältnis zu KT ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 3 Vertragsschluss
1. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er den sog. „Kaufen-Button“ bzw. die entsprechend § 312j Abs. 3 BGB eindeutig beschriftete Schaltfläche angeklickt hat. Erst mit Bestätigung und Übersendung des QR-Codes durch KT an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vertragspartner der Veranstaltung zustande.
2. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist nicht gestattet.
3. KT ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, für die bereits ein QR- Code zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen vom Schiffseigner und KT aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z. B. insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote, etc.) oder sofern offene Forderungen aus der bisherigen Geschäftsverbindung mit dem Kunden bestehen. Die Erklärung der Stornierung / des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.
4. Auf das vorbenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.
5. Im Falle von Verlegungen von Veranstaltungen ist der Schiffseigner berechtigt, die Gültigkeit der ursprünglichen Tickets der verlegten Veranstaltung für den neuen, verlegten Termin der Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe der Tickets beim Veranstalter oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs infolge der Verlegung ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des verlegten Termins ist für den Ticketinhaber nachweislich nicht zumutbar. Dies gilt nicht, sofern der Veranstalter die Verlegung der Veranstaltung zu vertreten hat.
6. Für den Fall, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von KT einander jeweils widersprechende Regelungen enthalten, haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von KT bzgl. des Ticketverkaufs Vorrang vor den spezifischen Bedingungen des Veranstalters.
§ 4 Zahlung
1. Die Zahlung ist je nach Veranstaltung und Bestellmodalitäten im SEPA-Lastschriftverfahren, per Kreditkarte, giropay, Sofortüberweisung und/oder durch Vorkasse per Überweisung sowie durch Rechnungskauf möglich. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist bei den Zahlungsarten Kreditkarte, giropay, Sofortüberweisung und SEPA-Lastschriftverfahren nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Hiervon abweichend ist bei der Zahlungsart Vorkasse der Gesamtpreis bis zu dem mitgeteilten Datum vollständig auf das von KT benannte Konto zu überweisen.
2. Bei der Internet-Bestellung werden Service- und Versandkosten erhoben, die je nach Veranstaltung variieren können. Diese Gebühren werden den Kunden bei der Bestellung im Warenkorb angezeigt, darüber hinaus entstehen keine weiteren nicht ausgewiesenen Kosten.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Bei einem Verbraucher behält KT sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Bei personalisierten Tickets steht die Übertragung des sich aus dem Ticket ergebenden Anspruchs unter der Bedingung der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.
2. Ist der Kunde Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behält KT sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei personalisierten Tickets steht die Übertragung des sich aus dem Ticket ergebenden Anspruchs unter der Bedingung des Ausgleichs aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.
3. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von KT unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem hat der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit dessen Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4. Befindet sich der Kunde gegenüber KT mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.
1. KT haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet KT beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
3. Außer in den in den Absätzen 1 und 2 genannten Fällen haftet KT nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
4. Das Recht des Kunden, sich wegen einer nicht vom Veranstalter oder von KT zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.
5. Soweit die Haftung von KT nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
§ 5 Widerrufsrecht, Widerrufserklärung
1. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bzw. das Widerrufsrecht für Verbraucher kann vorzeitig erlöschen bei folgenden Verträgen:
Für alle anderen Verträge mit Verbrauchern gilt das Folgende:
§ 7 Schlussbestimmungen
2. Der alleinige Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen sowie Zahlungen ist Köln, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Ist der Kunde Unternehmer, ist Köln ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
AGB - Charterfahrten
Die „Kölntourist Personenschifffahrt am Dom GmbH“ (nachfolgend: „KT“) begrüßt Sie herzlich am und auf dem Rhein!
Im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit und eines möglichst störungsfreien Betriebsablaufes fordern wir Sie zur Beachtung der nachstehenden Geschäftsbedingungen auf, die für alle Charterfahrten gelten.
1.) Geltung dieser Bedingungen
Die KT bietet unterschiedlichste Schifffahrten an und differenziert zwischen Linien-, Themen-, Tages- und Panoramafahrten, Charter- und Erlebnisfahrten.
Bitte beachten Sie, dass für Erlebnis-, Linien-, Themen-, Tages- sowie Panoramafahrten ausschließlich entweder die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Erlebnisfahrten“, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Linien-, Themen-, Tages- und Panoramafahrten“ oder die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Charterfahrten“ Anwendung finden.
Des Weiteren sind diese an Bord unserer Schiffe ausgelegt.
Mit dem Vertragsschluss nach Ziff. 3 als auch mit dem Betreten des Schiffes erkennen Sie diese Geschäftsbedingungen sowie die an Bord aushängende Hausordnung als Bestandteil des zwischen Ihnen und KT zustande gekommenen Dienstleistungsvertrages verbindlich an.
Das Hausrecht wird durch den Eigner, den/die Schiffsführer und andere Beauftragte der KT wahrgenommen.
2. ) Gegenstand der Leistung, Mindestmietzeit und Einschränkungen
Eine Charterfahrt liegt vor, wenn KT Ihnen ein Schiff für eine von Ihnen geplante Veranstaltung für die vereinbarte Mietzeit unter Beachtung die Mindestmietzeit nach Ziff. 15 vermietet. Die Kölntourist Personenschifffahrt am Dom GmbH (nachfolgend: „KT“) befördert Sie gegen Entgelt und stellt Ihnen die Fahrgasträume eines Schiffes für die Dauer der Veranstaltung zur allgemeinen Benutzung für sich und die von Ihnen vorgesehenen Gäste zur Verfügung.
Hierbei wird klargestellt, dass bei sogenannten „Partyveranstaltungen“, also bei Veranstaltungen mit Musik und Tanz, die „Party“ nur auf den Freidecks gestattet ist; der Salon des Schiffes ist lediglich für den Aufenthalt zum Verzehr von Speisen und Getränken nutzbar. Das Aufstellen von Beschallungsboxen ist im Salon nicht erlaubt.
Sollte für öffentliche Partyveranstaltungen der Einsatz von Security von Nöten oder gewünscht sein, muss der Veranstalter diese selbst stellen.
Unsere Leistungspflicht umfasst dabei Ihre Beförderung, sowie die Ihrer Gäste, sowie ggf. die gastronomische Versorgung während der Fahrtdauer, entsprechend des nach Ziff. 3 zustande gekommenen Vertrages.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken und dessen Verzehr an Bord unserer Schiffe ist nicht erlaubt.
Gastronomische Leistungen gehören nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zum Vertragsgegenstand.
KT ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Vertragsgegenstandes Dritter zu bedienen.
3.) Vertragsschluss
Sie können Anfragen für Charterfahrten sowohl telefonisch, schriftlich, in Textform oder online an uns stellen. Wir erstellen Ihnen entsprechend dieser Anfrage ein Angebot in Textform, welches Sie nur innerhalb der im Angebot angegebenen Bindungsfrist ebenfalls in Textform annehmen können. Bei Verstreichen dieser Frist sind wir an das abgegebene Angebot nicht mehr gebunden.
Der Vertrag kommt durch Ihre in Textform erfolgte Annahme dieses Angebotes innerhalb der Bindungsfrist vorbehaltlich der Verfüg- und Erfüllbarkeit des Vertragsgegenstandes oder entgegenstehender betrieblicher Gründe zustande.
Über gewünschte Änderungen im Angebot erstellen wir Ihnen sodann ein neues Angebot, welches wiederum innerhalb der Bindungsfrist in Textform angenommen werden muss.
Änderungs- oder Ergänzungswünsche Ihrerseits nach Vertragsschluss können nur innerhalb von 14 Tagen nach Zustandekommen des Vertrages berücksichtigt werden.
Über gewünschte Änderungen, die zusätzlichen Aufwand und/oder Kosten nach sich ziehen können, erstellen wir Ihnen sodann ein entsprechendes Angebot, welches wiederum innerhalb der dort benannten Bindungsfrist in Textform angenommen werden muss.
Die Änderungen werden jedoch nur dann Vertragsbestandteil, sofern sie in Textform von KT bestätigt werden.
4.) Zahlung & Verzug
a.) Charter
Das Entgelt für die Charterfahrt ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Liegt das Datum der Charterfahrt innerhalb dieser Zahlungsfrist, hat die Zahlung bis spätestens 1 Woche vor Fahrtantritt auf dem Konto von KT gutgeschrieben zu sein.
Leisten Sie trotz Fälligkeit der Rechnung nicht, ist KT neben den gesetzlichen Verzugsfolgen zur Berechnung von pauschalen Mahnkosten in Höhe von 5,– Euro pro Mahnschreiben berechtigt.
Leisten Sie trotz Mahnung wiederum nicht, steht KT ein gesondertes, in Textform auszuübendes Rücktrittsrecht zu.
KT ist bei Rücktritt berechtigt, Schadensersatz in Höhe des Vertragspreises zu fordern.
Sie als Kunde haben das für die Charterfahrt vereinbarte Entgelt und alle weiteren, auch von Ihren Veranstaltungsteilnehmern in Anspruch genommenen Leistungen (z.B. Gastronomie), an KT zu zahlen.
b.) Gastronomische Leistungen
KT ist berechtigt, für die vereinbarten gastronomischen Leistungen Vorauszahlungen zu verlangen, auch wenn diese von Dritten erbracht werden.
Vom Verzehr abhängige Kosten werden Ihnen zunächst unmittelbar nach dem Ende der Veranstaltung bekannt gegeben. Sollten hier Monierungen erfolgen, so kann dies nur unverzüglich nach Bekanntgabe an Bord erfolgen, danach sind Monierungen ausgeschlossen.
Wir werden Ihnen gegenüber sodann eine Rechnung erstellen, die innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig wird.
Leisten Sie trotz Fälligkeit der Rechnung nicht, ist KT neben den gesetzlichen Verzugsfolgen zur Berechnung von pauschalen Mahnkosten in Höhe von 5,– Euro pro Mahnschreiben berechtigt.
5.) Preisanpassungen
Liegt der Vertragsschluss länger als 4 Monate vor Vertragsdurchführung, ist KT berechtigt, im Falle einer zwischenzeitlichen allgemeinen Erhöhung des Preises für derartige Leistungen, den vertraglich vereinbarten Preis entsprechend anzupassen.
Die Anpassung ist beschränkt auf eine Erhöhung um max. 5 % des ursprünglich vereinbarten Preises. Diese Obergrenze erhöht sich um weitere 6 %, (also auf max. 10%) wenn der Vertragsschluss länger als 1 Jahr vor Vertragsdurchführung zurückliegt. Bei zwischenzeitlicher Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist KT ebenfalls zur Anpassung berechtigt.
6.) Rücktritt des Kunden
Ein Rücktritt Ihrerseits von dem mit KT geschlossenen Vertrag, bedarf der Textform und ist kostenfrei bis 90 Tage vor dem vereinbarten Fahrtag möglich.
Bei einem späteren Rücktritt Ihrerseits ist KT berechtigt, eine Stornierungsentschädigung zu verlangen.
Diese beträgt bei Rücktritt vor Leistungsbeginn:
bis zum 60. Tag 10%
vom 59. bis 31. Tag 50%
vom 30. bis 15. Tag 70%
vom 14. Tag oder Nichtantritt 90%
Der Abzug ersparter Aufwendungen ist berücksichtigt.
Ihnen steht jedoch der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
7.) Rücktritt von KT
Werden KT nach Vertragsunterzeichnung Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, so ist KT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder nur gegen Vorkasse und Sicherheitsleistung, die vereinbarten Leistungen zur Verfügung zu stellen. Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen insbesondere, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet wurde oder wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde.
Weiter besteht Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden auch dann, wenn aus anderen Vertragsbeziehungen des Kunden mit KT, Zahlungsrückstände bestehen.
Ein Rücktrittsrecht besteht auch, wenn KT Kenntnis davon erlangt, dass Veranstaltungen unter irreführenden und verfälschten Angaben gebucht werden.
KT steht außerdem ein Rücktrittsrecht zu, wenn vereinbarte Vorauszahlungen (vgl. Ziff 4) nicht fristgerecht gezahlt wurden und/oder der Charterpreis und eventuelle Nebenleistungen ohne weitere Mahnung zum Fälligkeitszeitpunkt nicht bezahlt wurden.
Die Nichtdurchführbarkeit des Vertragsgegenstandes aufgrund veränderter rechtlicher Bestimmungen berechtigt KT ebenfalls zum Rücktritt.
8.) Haftung von KT; Veranstalterhaftpflicht
Die Rechtsbeziehungen zwischen KT und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
KT haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt.
Für fahrlässig verursachte Schäden haftet KT im Übrigen nur bei Verletzung einer Pflicht, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages wesentlich ist und auf deren Erfüllung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung von KT auf max. 1000 € pro Schadensfall beschränkt, in jedem Falle aber auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Für Beschädigungen oder den Verlust von Schmuck, Geld oder sonstigen (Wert-)Gegenständen ist die Haftung von KT auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
Im Übrigen tragen Sie für alle von Ihnen mitgebrachten Sachen die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs bzw. Verlustes dieser.
Sie sind verpflichtet, alle Schäden, aus denen Ansprüche gegenüber KT abgeleitet werden könnten, unverzüglich nach ihrer Entdeckung den zuständigen Personen an Bord, spätestens bis zum Verlassen des Schiffes, anzuzeigen.
Soweit eine Haftung von KT für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von dem Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis hätte erlangen können.
Veranstalter sind verpflichtet, vor Beginn der Veranstaltung das Vorliegen einer Veranstalterhaftpflicht nachzuweisen.
9.) Verspätung, Absage, Ausfall, Abbruch von Charterfahrten, Schiffsersatz
Es kann jeweils aus schifffahrtsverkehrstechnischen oder behördlichen Gründen zu Verzögerungen von Abfahrts- und Ankunftszeiten und zu Änderungen bei den Anlegern kommen. Verzugs- bzw. Schadensersatzansprüche können gegen KT hieraus nicht geltend gemacht werden.
Bei auftretender Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch KT aufgrund veränderter rechtlicher Bestimmungen, in Fällen höherer Gewalt (technische Störungen, Nebel, Eisgang, Hoch- oder Niedrigwasser, Havarien, Sperrung von Schifffahrtswegen, behördliche Fahr- bzw. Veranstaltungsverbote während Pandemien etc.) wird KT von der Leistung frei.
KT ist jedoch im Rahmen seines Nachbesserungsrechtes berechtigt, stattdessen ein vergleichbares Schiff für die vereinbarte Dauer, ggf. auch an der nächstmöglich geeigneten Anlegestelle zur Verfügung zu stellen.
Weitergehende Ansprüche gegen KT z.B. Schadensersatzansprüche (Fahrtkosten, Übernachtung, etc.) sind für den Fall der Stellung gleichwertigen Ersatzes, der Erbringung von Teilleistungen, des Abbruchs oder der Absage der Fahrt jedoch ausgeschlossen.
Kann die Fahrt mit dem vertraglich vereinbarten Schiff, aus welchen Gründen auch immer, nicht angetreten werden und kann auch kein Ersatz beschafft werden, so bietet KT die vereinbarte Leistung als liegende Veranstaltung (d.h. ohne Fahrt) an. Nehmen Sie dieses Angebot an, so verbleibt es im Übrigen bei den vertraglich vereinbarten Verpflichtungen. In diesem Fall gewährt Ihnen KT einen Preisnachlass von 50% auf den vereinbarten Leistungspreis.
Sie können die Durchführung der Veranstaltung als liegende Veranstaltung ablehnen.
Die von Ihnen bereits bezahlten Leistungen werden in diesem Falle von KT zurückerstattet. Dies gilt jedoch nicht für Leistungen, die auf die Herstellung von Speisen und Getränken gerichtet sind. Die Zahlungspflicht für bereits hergestellte Leistungen bleibt unberührt, unabhängig von der tatsächlichen Abnahme der Ware.
Sie können die Ware auf eigene Kosten an einen anderen Ort liefern lassen.
Für die Verwendung von Equipment, welches von KT ggf. zum Transport der Waren zur Verfügung gestellt wird, wird ein Mietzins nach gesonderter Vereinbarung geschuldet.
10.) Gewährleistung
Bei Rechtsgeschäften mit einem Verbraucher, also einer natürlichen Person, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können, finden für etwaige Gewährleistungsansprüche wegen Rechts- und/oder Sachmängeln die gesetzlichen Regelungen Anwendung, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.
11.) GEMA, behördliche Auflagen, öffentlich- rechtliche Vorschriften
Sie sind als Veranstalter verpflichtet, sich rechtzeitig alle behördlichen Erlaubnisse und Genehmigungen und auf eigene Kosten zu verschaffen. Sie tragen auch als Veranstalter Sorge dafür, dass die Veranstaltung nicht gegen öffentlich-rechtliche Auflagen und Vorschriften verstößt.
Der Veranstalter verpflichtet sich weiterhin, die jeweils geltenden Vorgaben zum Immissionsschutz und die geltenden Grenzwerte einzuhalten. Besondere Grenzwerte sind insbesondere bei liegenden Veranstaltungen vorgegeben. Die Grenzwerte sind bei KT einsehbar. Der Veranstalter haftet hier für alle Folgen der Nichteinhaltung.
Der Veranstalter hat auch dafür zu sorgen, dass Musik und Tanz an Bord rechtzeitig vor Fahrtantritt der GEMA angemeldet werden.
Die dafür entstehenden Kosten der Anmeldung haben Sie zu tragen.
KT übernimmt keinerlei Haftung für Verstöße gegen oben genannte Verpflichtungen gegenüber Dritter oder öffentlichen Stellen und stellt KT von solchen frei.
12.) Beförderung von Fahrzeugen, Gepäck und Sonstigem
Sofern nicht anders vereinbart, sind Tiere, Krafträder und -fahrzeuge und Sperrgut von der Beförderung ausgeschlossen.
Über die Mitnahme entscheidet das Bordpersonal im Einzelfall nach billigem Ermessen. Kinderwagen und Krankenrollstühle werden an Bord kostenfrei mitgenommen, sofern hierfür Unterbringungsmöglichkeiten an Bord vorhanden sind.
Bitte informieren Sie uns über die Notwendigkeit der Mitnahme von Kinderwagen und/oder Krankenrollstühlen darüber bei der Buchung.
13.) Fahrtbestimmungen; Verlängerungsgebühr
Es kann aus schifffahrtsverkehrstechnischen Gründen zu geringfügigen Verzögerungen von Abfahrts- und Ankunftszeiten und zu Änderungen bei den Anlegern kommen.
KT hat hierauf keinen Einfluss, wird Ihnen solche Änderungen jedoch umgehend mitteilen.
KT gewährt Ihnen i.d.R. 15 Minuten vor Leistungsbeginn den Zugang zu dem Schiff, auf welchem die vereinbarte Leistung erbracht wird.
Sind Sie Veranstalter, können Sie 30 Minuten vor Einlass der Gäste, das Schiff betreten, um ggf. Musik aufzubauen, Dekorationen anzubringen etc. Benötigen Sie hierfür mehr Zeit, ist dies als Verlängerung der Charterzeit vorab vertraglich zu regeln.
Dekorationen und Technik (Musikanlagen, Lichttechnik etc.) dürfen nur bei voriger schriftlicher Vereinbarung und Zustimmung von KT vom Ihnen angebracht und aufgestellt werden. KT haftet nicht für hierdurch verursachte Schäden.
Nach Leistungsende haben Sie, Ihre Gäste und die nach dem Vertragsgegenstand einbezogenen Dritten das Schiff innerhalb von 15 Minuten zu verlassen.
Sofern Sie oder Ihre Gäste nicht fristgemäß das Schiff verlassen, schulden Sie für jede angefangene Stunde eine Verlängerungsgebühr in Höhe einer Mietstunde.
KT ist berechtigt, stark alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen von Bord zu weisen und von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
KT ist ebenfalls berechtigt, zur Verhinderung von Straftaten beim Betreten der Gäste Taschenkontrollen durchzuführen, sofern ein Anfangsverdacht auf das Mitbringen von Waffen oder unerlaubter Substanzen besteht.
Bei Eisglätte ist das Betreten der Freidecks wegen Rutsch- und Glatteisgefahr nicht gestattet.
Das Abbrennen von pyrotechnischen Artikeln sowie offenes Feuer ist auf dem Schiff untersagt.
Das Rauchen ist auf nur auf den ausgewiesenen Freidecks der Schiffe gestattet.
Die Mitnahme lebender Tiere ist untersagt, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Ein Anspruch auf Mitnahme von Hunden besteht nicht.
Blindenführhunde, die Blinde begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen.
An Bord des Schiffes werden keine Kredit- und EC-Karten akzeptiert.
Den Anweisungen der Schiffsbesatzung ist unbedingt Folge zu leisten.
Geben Sie, Ihre Gäste oder von Ihnen beauftragte Dritte vor oder während der Durchführung des Vertragsgegenstandes begründeten Anlass zu der Annahme, gegen Ordnungsrecht zu verstoßen, ist KT berechtigt, die weitere Vertragsdurchführung von der Sachverhaltseinschätzung polizeilicher Ordnungskräfte abhängig zu machen und hierfür die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
An Bord gefundene Gegenstände sind dem nautischen Fahrgastbetreuer unaufgefordert und unverzüglich abzugeben.
Vergessene Gegenstände werden drei Monate bei KT aufbewahrt und im Anschluss an das örtliche Fundbüro abgegeben. Die Kosten der Verwahrung sind durch Sie zu tragen. Bis dahin können die Gegenstände, sofern sie transportfähig sind, auf dem Postweg durch Kostentragung des Kunden an den Eigentümer verschickt werden.
Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Eltern bzw. den Begleitpersonen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Sicherheit der Kinder nicht durch deren Verhalten an Bord und auf den Steganlagen gefährdet wird.
14.) Kosten für Verschmutzungen
Stellt KT nach Vertragsende eine über das gewöhnliche und allgemeine Maß hinausgehende, von Ihnen oder Ihren Gästen verursachte Verschmutzung fest (z.B. Reis, Rosenblätter bei Hochzeiten, Konfetti etc.), ist KT berechtigt, für die Reinigung eine Pauschale i.H.v. 300 € (i.W. dreihundert Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) mit sofortiger Fälligkeit zu berechnen.
Es bleibt Ihnen jedoch vorbehalten, bereits vor Beendigung des Vertragsverhältnisses hohe Verschmutzungen selbst zu beseitigen bzw. diese zu vermeiden.
15.) Mindestmietzeit, Änderung der Charterzeit
Zur besseren Planung und Auslastung der Schiffe gelten Mindestmietzeiten, die in der Nebensaison, d.h. von Oktober-April 3 Stunden und in der Hauptsaison, d.h. von Mai bis September 5 Stunden betragen.
Sofern sich Anfangs- oder Endzeiten der Charterfahrt ohne Verschulden durch KT verschieben, kann KT für die zusätzliche Leistungsbereitschaft einen angemessenen Betrag in Rechnung stellen.
Sie können jedoch nicht die Änderung der Charterzeit einseitig festlegen.
Eine gewünschte Verlängerung der vereinbarten Charterzeit muss spätestens 2 Wochen nach Zustandekommen des Vertrages schriftlich beantragt werden und bedarf einer schriftlichen Vertragsanpassung, vorbehaltlich der betrieblichen Durchführbarkeit. Einen Anspruch auf Verlängerung gibt es nicht.
Sollten Sie am Tag der Veranstaltung die Charterzeit über die vereinbarte Zeit hinaus verlängern wollen, ist hierfür die Zustimmung des nautischen Personals einzuholen und es wird eine zusätzliche Gebühr fällig, die abhängig ist vom jeweils eingesetzten Schiff und der Art der Veranstaltung. Die zusätzliche Stundenvergütung beträgt i.d.R. jedoch nicht mehr als 600 Euro.
16.) Körperliche Einschränkungen
KT weist ausdrücklich darauf hin, dass die Schiffe von KT nicht behindertengerecht sind und eine Teilnahme in diesem Fall möglicherweise beschwerlich oder unmöglich sein kann.
Wir bitten Sie daher, uns vor Fahrtantritt über bestehende Behinderungen zu informieren.
Wir werden uns dann bemühen, individuelle Lösungen für Sie zu finden.
KT ist berechtigt, eine Person aufgrund offensichtlicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen nach eigenem Ermessen von der Beförderung auszuschließen.
17.) Bildverwertung und Newsletter
Mit Betreten des Schiffes willigen Sie in die Anfertigung und Verwertung von Bildaufnahmen durch KT während der jeweiligen Fahrt zum Zwecke des Marketings und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von KT ein.
Damit erteilen Sie ausdrücklich die Genehmigung zur Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen Ihrer Person in sozialen Medien, wie auf digitalen Medien Dritter.
Wollen Sie der Anfertigung und Verwertung von Bild- und Tonaufnahmen Ihrer Person widersprechen, müssen Sie uns dies spätestens bis zum Betreten des Schiffes gegenüber in Textform erklärt haben.
Weiterhin willigen Sie mit Ihrer Buchung bis auf Widerruf in Textform ein, Informationen und Angebote von KT an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse (Newsletter) zu erhalten.
KT weist darauf hin, dass Ihre Daten nicht an Dritte weitergegeben werden, sofern die Ausführung des Vertrages dies nicht erfordert. Wir verweisen insofern auf unsere gesonderten Hinweise zur DSGVO.
18.) Textform
Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen der vertraglichen Vereinbarung haben in Textform zu erfolgen. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, Abweichungen hiervon können nur in Textform getroffen werden; dieses Erfordernis selbst ist ebenso nur beidseits in Textform abdingbar.
19.) Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
Ist eine der vorliegenden Bestimmungen lücken- oder fehlerhaft, ist an dieser Stelle eine Regelung zu wählen, die dem rechtlich und wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Im Falle einer Nichtigkeit einer der oben genannten Regelungen führt dies nicht zur Gesamtnichtigkeit aller Regelungen. Der Geltungsbereich der übrigen Vereinbarungen bleibt insoweit unberührt.
Ist der Kunde nicht Verbraucher, so ist der Gerichtsstand in Köln.
Stand Februar 2024